Pflegegrade

Punktzahl und Pflegegrad

Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) mit einem Punktesystem errechnet.

Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad richtet sich nach der Punktzahl:

kein Pflegegrad: unter 12,5 Punkten
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 4: 90 bis 100 Punkte

Falls Sie mit dem errechneten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Dazu ist ein fristgerechtes formloses Schreiben ausreichend, eine ausführliche Begründung können Sie nachliefern. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Pflegestützpunkt oder einer anderen Beratungsstelle vorab beraten.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 beinhaltet im Gegensatz zu den Graden 2 - 5 nicht das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversicherung. Pflegegeld kann nicht bezogen werden. Für Sachleistungen durch den Pflegedienst in der Grundpflege kann der Entlastungsbetrag ausnahmsweise genutzt werden. Für Kurzzeitpflege, stationäre Pflege oder Tages- und Nachtpflege gibt es einen Zuschuss von 125 Euro, ein Anspruch auf Leistungen aus der Verhinderungspflege besteht nicht. Auch gibt es keine Leistungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz.

Pflegegrad 2 - 5

Bei den Pflegegraden 2 - 5 sind die Leistungen der Pflegeversicherung in unterschiedlicher Höhe abrufbar:

Pflegegrad
1 2 3 4 5

Pflegegeld (ambulant)

0

332 €

573 €

765 €

947 €

Pflegesachleistung (ambulant)

125 €*

761 €

1432 €

1778 €

2200 €

Entlastungsbetrag** (ambulant)

125 €*

125 €*

125 €*

125 €*

125 €*

Vollstationäre Pflege

125 €

770 €

1262 €

1775 €

2005 €

Tages- und Nachtpflege

Kurzzeitpflege (stationär)

Verhinderungspflege (stationär/ambulant)

125 €*

125 €*

0 €

689 €

1774 €

1612 €

1298 €

1774 €

1612 €

1612 €

1774 €

1612 €

1995 €

1774 €

1612 €

*Kostenerstattung

**zweckgebunden


Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Beratungsstellen, Pflegekassen und im Pflegestützpunkt sowie im Downloadbereich unter: Information & Downloads.