Entlassung aus dem Krankenhaus
Jedes Krankenhaus verfügt über ein sogenanntes Entlassmanagement.
In Stuttgarter Kliniken können neben dem Kliniksozialdienst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Case Management, der Patientenkoordination oder Überleitungspflege beteiligt sein. Dabei kümmern sich in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kliniksozialdienstes darum, dass nach der Entlassung aus der Klinik lückenlos ärztlich und/oder pflegerisch weiter betreut werden kann. Der Kliniksozialdienst prüft, ob nach der Entlassung weitere Unterstützung benötigt wird, und hilft, diese zu organisieren und die notwendigen Anträge zu stellen.
Als Patientin oder Patient haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass das Krankenhaus für eine reibungslose Anschlussbetreuung sorgt. Um Kontakt zum Kliniksozialdienst aufzunehmen, sprechen Sie die Ärzte oder Pflegekräfte auf der Station an oder wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes.
Rehabilitationsmaßnahmen beispielsweise werden ärztlich veranlasst und vom Kliniksozialdienst in Absprache mit Patienten und Angehörigen eingeleitet. Zu organisieren sind eventuell auch eine Anschlussheilbehandlung, die Versorgung mit Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Krankengymnastik und vieles mehr.
Dabei soll insbesondere die direkte Weiterversorgung sichergestellt werden. Falls nötig, kann bereits im Krankenhaus eine Einstufung nach Aktenlage in einen Pflegegrad oder die reguläre Beantragung von Pflegeversicherungsleistungen angeregt werden. Dies dient dazu, dass die Anschlussversorgung eines Pflegebedürftigen, sei es zu Hause oder vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, geklärt und nicht zuletzt auch finanziell sicher gestellt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesgesundheitsministerium unter Entlassmanagement.