Kurzzeitpflege

Wer seine notwendige Versorgung und Pflege in der eigenen Wohnung zeitweise nicht sicherstellen kann, kann sich für eine begrenzte Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgen und pflegen lassen. Dies gilt auch nach einer Krankenhausbehandlung, einem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik oder während des Urlaubs der Pflegeperson.

Für die Kurzzeitpflege gelten die gleichen Bedingungen wie für die Dauerpflege. Auch für die Kurzzeitpflege muss ein Vertrag mit dem Heim abgeschlossen werden.

Die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege werden für bis zu acht Wochen ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen. Dies sind bis zu 1.774 € pro Jahr – bitte vorher bei Ihrer Pflegekasse beantragen! Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige selbst, kann sie sich jedoch über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erstatten lassen. Die Suche nach einem planbaren Kurzzeitpflegeplatz zum Beispiel wenn die Pflegeperson bzw. Ihr Angehöriger in den Urlaub geht, sollte frühzeitig starten. Sozialdienste können bei der Suche unterstützen.

Viele stationäre Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Stuttgart bieten neben der Dauerpflege auch Kurzzeitpflegeplätze an siehe "Infos" in der rechten Spalte auf folgender Liste: