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Sterben und Bestattung
 
Was ist bei einem Todesfall zu tun?

     Ausstellung einer Todesbescheinigung und eines Leichenschauscheines durch einen Arzt.
     Die Hinterbliebenen oder deren Beauftragte müssen den Sterbefall unverzüglich - spätestens am folgenden Werktag - dem
      Standesamt in Stuttgart-Mitte beziehungsweise dem zuständigen Bezirksrathaus melden.

Dazu werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

     Todesbescheinigung und Leichenschauschein,
     Personalausweise der verstorbenen Person und der meldenden Person,
     Auszug aus dem Familienbuch (Familienregister) oder - wenn nicht vorhanden - die Heiratsurkunde sowie andere Urkunden über
      den Familienstand der verstorbenen Person. Dies können zum Beispiel die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, das
      Scheidungsurteil, bei unverheiratet verstorbenen Personen die Geburtsurkunde und andere Unterlagen sein. Wenn die
      Personenstandsbücher beim selben Standesamt geführt werden, bei dem auch der Sterbefall gemeldet wird, entfällt die Vorlage
      dieser Urkunden.

Das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde aus, die als Mehrfertigung zur Vorlage bei den verschiedenen Behörden und Institutionen wie Rententräger, Krankenkasse, Versicherungsträger, Geldinstitut und Nachlassgericht verlangt wird.

Vorbereitung einer Bestattung

Hier handelt es sich um die

    a. Erledigung aller Formalitäten einschließlich der Vereinbarung des Termins für die Erd- oder Feuerbestattung sowie der
        Urnenbeisetzung beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt
    b. Absprache mit dem Pfarrer oder Bestattungsredner
    c. Vermittlung von Musikdarbietungen
    d. Sarglieferung, Einsargung, Leichentransport, gärtnerische Leistungen, Steinmetzarbeiten und andere gewerbliche Leistungen.

Bestattungsvorsorge

Viele ältere und allein stehende Menschen haben den Wunsch, ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten zu regeln und somit zu bestimmen. In persönlichen Gesprächen werden Ihre Wünsche festgehalten und durch einen Vorsorgevertrag begründet. Änderungs- und Ergänzungswünsche können später vereinbart werden.

Informationen können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abteilung Friedhöfe und Bestattungen
Maybachstraße 3, 70192 Stuttgart


Internet: www.stuttgart.de
Suchbegriff: Politik und Verwaltung/Bürgerservice A-Z/Behörden/G/Garten-, Friedhofs- und Forstamt

Email: GFF@stuttgart.de

Sprechzeiten: Montag - Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Telefon: 0711/216-6481
 
 

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