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Kurzzeitpflege
 
Wer seine notwendige Versorgung und Pflege in der eigenen Wohnung nur zeitweise nicht sicherstellen kann, kann sich für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim versorgen und pflegen lassen. Dies gilt auch nach einer Krankenhausbehandlung oder nach einem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik, wenn man noch nicht wieder ganz bei Kräften ist.

Die meisten Pflegeheime im Stadtgebiet Stuttgart bieten neben der Dauerpflege auch Kurzzeitpflegeplätze an. Dort ist die erforderliche Pflege und Versorgung durch Fachkräfte Tag und Nacht sichergestellt.

Für die Kurzzeitpflege gelten im Grunde die gleichen Bedingungen wie für die Dauerpflege. Auch für die Kurzzeitpflege muss ein Vertrag mit dem Heim abgeschlossen werden. Jedes Heim, das mit der Pflegekasse abrechnen will, muss einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Dieser Versorgungsvertrag verpflichtet die Heime, die gesetzlichen Mindestanforderungen an Ausstattung und Fachpersonal zu beachten. Das Heimgesetz gilt auch für den Bereich der Kurzzeitpflege.

Die Kosten der Kurzzeitpflege können von der Pflegekasse übernommen werden, wenn eine Pflegestufe festgestellt wurde. Allerdings übernimmt die Pflegekasse lediglich bis zu 1432 € pro Jahr. Hier wird deutlich, die Finanzierung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes muss gut überlegt und vorbereitet sein. Eine frühzeitige Beratung ist empfehlenswert.

Die Stadt Stuttgart fördert ca. 30 Kurzzeitpflegeplätze in Stuttgarter Heimen verschiedener Träger und hat dafür ein Belegungsrecht dieser Plätze. Diese Plätze können daher nur über die Fachstelle Kurzzeitpflege beim Bürgerservice Leben im Alter (Telefon: 216 - 25 78) belegt werden.

In der untenstehenden Liste sind alle Kurzzeitpflegeangebote aufgeführt.

(Stand: Oktober 2010)


Kurzzeitpflege
 
 

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